AGB
Allgemeine Vermietbedingungen der WinnTec GmbH
1. Gültigkeit
Für alle Geschäftsverbindungen, bei denen wir, die WinnTec GmbH (Auftragnehmer), uns zur zeitweisen Überlassung von Waren an Dritte (Auftraggeber) verpflichten, gelten die nachstehenden "Allgemeinen Vermietbedingungen der WinnTec GmbH" (AVB). Alle Vereinbarungen, die eine Änderung der AVB bedeuten, bedürfen der Schriftform und müssen vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.
2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und jederzeit ohne Angabe von Gründen widerruflich. Alle Preise und Entgelte sind grundsätzlich in Euro und ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Alle technischen Angaben, Beschreibungen und Abbildungen sind unverbindlich und stellen insbesondere keine zugesicherten Eigenschaften dar. Der Ersatz von Geräten und Komponenten durch andere Fabrikate oder Modelle ist ohne Vorankündigung jederzeit zulässig. Technische Änderungen bzw. Irrtümer bleiben vorbehalten.
3. Bestellung und Auftragsbestätigung
Bestellungen können mündlich oder schriftlich eingereicht werden. Bei Annahme des Auftrags durch uns erstellen wir eine schriftliche Auftragsbestätigung, die vom Auftraggeber vollständig und richtig ausgefüllt ohne Änderungen der darin enthaltenen Vertragsbedingungen gegengezeichnet per Fax oder Post an uns gesendet werden muss. Sofern nichts anderes explizit schriftlich vereinbart wird, erfolgt eine Warenreservierung erst nach vollständigem Zahlungseingang auf dem Konto des Auftragnehmers oder einer vom Akquirer bestätigten, unwiderruflichen Kreditkartenbuchung. Alle Preise und Entgelte sind grundsätzlich in Euro und ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Alle technischen Angaben, Beschreibungen und Abbildungen sind unverbindlich und stellen insbesondere keine zugesicherten Eigenschaften dar. Der Ersatz von Geräten und Komponenten durch andere Fabrikate oder Modelle ist ohne Vorankündigung jederzeit zulässig. Technische Änderungen bzw. Irrtümer bleiben vorbehalten.
4. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
Nach dem Eingang der unterzeichneten Auftragsbestätigung bei uns erhält der Auftraggeber eine Rechnung mit allen zur Zahlung relevanten Informationen. Sofern kein vollständiger Zahlungseingang bis spätestens fünf Werktage vor Messe- oder Veranstaltungsbeginn erfolgt, sind wir nicht zur Warenauslieferung oder zur Leistungserbringung verpflichtet. In diesem Falle wird dennoch das vereinbarte Entgelt ohne jeden Abzug fällig.
Sofern die Zahlung rechtzeitig und vollständig bei uns eingeht oder vom Akquirer bestätigt wird, eine Warenreservierung jedoch nicht mehr möglich ist, sind wir nicht zur Warenauslieferung oder zur Leistungserbringung verpflichtet. Das bereits bezahlte Entgelt wird dann abzüglich evtl. angefallener und anfallender Kosten des Geldverkehrs wieder zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher, von uns nicht anerkannter Gegenansprüche nicht statthaft, ebensowenig die Aufrechnung mit solchen.
5. Stornierung eines Auftrags
Bei Stornierung eines Auftrags vor dem 90. Kalendertag vor Messe- oder Veranstaltungsbeginn sind 25% des vereinbarten Entgeltes fällig, bei Stornierung zwischen dem 89. und 30. Kalendertag vor Messe- oder Veranstaltungsbeginn sind 50% des vereinbarten Entgeltes fällig, bei Stornierung innerhalb der letzten 29 Kalendertage vor Messe- oder Veranstaltungsbeginn wird das gesamte Entgelt fällig.
6. Lieferung und Installation
In unserem Entgelt inbegriffen ist, sofern nicht anders vereinbart, die Anlieferung auf dem Messestand oder am Veranstaltungsort, jedoch nicht, sofern nicht gesondert angeboten und beauftragt, das Auspacken, Aufbauen, die Inbetriebnahme und ein Funktionstest. Von uns nicht zu vertretende Wartezeiten bei Anlieferung und Installation sind nicht in den kalkulierten Preisen enthalten und werden gesondert berechnet. Innerhalb des in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zeitraumes muß eine zur Unterschrift des Lieferscheins und Leistungsnachweises berechtigte Person anwesend sein. Wir sind nicht zur Leistungserbringung verpflichtet, sofern im vereinbarten Zeitraum die Anlieferung deshalb unmöglich wird, weil keine zur Entgegennahme der Ware oder Leistung berechtigte Person anwesend ist. Die Vergütung wird in diesem Fall trotzdem in vollem Umfang fällig. Eine Nachlieferung ist u.U. nach Absprache möglich, die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten sind dann sofort bar bei Anlieferung zu entrichten.
7. Selbstabholung oder Versand
Die Abholungs- und Rückgabe- bzw. Versand- und Rücklieferungszeiten werden im Einzelfall abgestimmt und in der Auftragsbestätigung ausgewiesen. Werden Anlieferung und Abholung oder Versand und Rücksendung vereinbart, so erfolgt dies, sofern nicht explizit anders angegeben, auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Die Art der Verpackung und Versendung liegt im Ermessen der GAI GmbH. Insbesondere haften wir nicht für Transport- oder Versandschäden.
Wird der vereinbarte Termin zur Rücklieferung nicht eingehalten, so gilt der Mietzeitraum als kostenpflichtig verlängert. Darüber hinaus wird der Auftraggeber schadensersatzpflichtig.
8. Softwarelizenzen
Die Mietgeräte werden ggf. mit der im Auftrag vereinbarten Software installiert und getestet. Für die Einhaltung der Lizenzbestimmungen ist ausschliesslich der Auftraggeber verantwortlich, wir installieren nur im Auftrag kundenseitig ordnungsgemäß lizensierte Software.
9. Behandlung der Geräte
Die Ware wird vom Auftragnehmer in einwandfreiem Zustand geliefert. Der Auftraggeber hat die Ware pfleglich zu behandeln. Die Geräte dürfen nicht geöffnet bzw. das Schutzsiegel darf nicht gebrochen werden. Ein Öffnen des Gerätes bzw. ein Bruch des Siegels hat eine kostenpflichtige Überprüfung durch den technischen Service des Auftragnehmers zur Folge. Ohne Aufwandsnachweis sind wir berechtigt, dafür 150,00€ zzgl. Umsatzsteuer je Gerät zu berechnen.
Bei Geräten wie Rechnern, Hubs oder anderen Komponenten, die zur Wärmeabführung einen aktiven Lüfter besitzen, ist insbesondere darauf zu achten, dass sie nicht ohne eine ausreichende Belüftung eingebaut werden. Für Schäden, die aus einer Überhitzung der Geräte resultieren, haftet der Auftraggeber.
10. Datensicherung
Es ist alleinige Pflicht des Auftraggebers, vor ggf. notwendigen Arbeiten oder der Geräteabholung nach Messe- bzw. Veranstaltungsende für eine ausreichende Datensicherung zu sorgen. Dies gilt insbesondere auch, wenn wir von uns gelieferte oder fremde Software installieren. Kommt es dennoch zu einem Datenverlust, haften wir dafür in keiner Weise.
11. Austausch defekter Geräte
Sofern der Austausch eines defekten Gerätes notwendig wird und kein Verschulden des Auftraggebers durch Eingriff, Veränderung, Aufstellungs- und Installationsfehler, unsachgemäße Handhabung oder Reinigung vorliegt, berechnen wir für das Austauschgerät keine Mietgebühr. Die Versandkosten zur Anlieferung sind jedoch vom Auftraggeber zu tragen und bei Anlieferung des Gerätes bar zu entrichten. Darüberhinaus trägt der Auftraggeber das Transportrisiko. Eine Haftung für mittelbar oder unmittelbar durch einen Geräteausfall entstehenden Schaden oder Ausfallzeiten übernehmen wir nicht.
12. Rückgabe
Die Geräte müssen, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, am Abend des letzten Messe- oder Veranstaltungstages von Messe- bzw. Veranstaltungsende bis mindestens 22:00 Uhr wieder in der Originalverpackung zur Abholung bereitgestellt werden. Sofern nicht gesondert angebotene und beauftragte Abbau- oder Verpackungsarbeiten durch uns notwendig werden oder keine Bereitstellung während der angegebenen Zeiten erfolgt, berechnen wir dafür eine pauschale Aufwandsentschädigung von 150,00€ zzgl. Umsatzsteuer je Gerät. Darüberhinaus gilt der Mietzeitraum als kostenpflichtig verlängert. Zubehörteile, die zum Zeitpunkt der Geräteabholung nicht bereitliegen, wie z.B. Fernsteuererungen, Anschlusskabel, Stand- oder Wandhalterungen, Adapter, Treibersoftware etc., werden gesondert berechnet.
Beschädigte oder verschmutzte Geräte werden von uns wieder instandgesetzt bzw. gereinigt. Die notwendigen Leistungen werden ergänzend zum vereinbarten Mietpreis berechnet. Ohne Aufwandsnachweis sind wir berechtigt, dafür 150,00€ zzgl. Umsatzsteuer je Gerät zu berechnen.
13. Verlust oder Diebstahl
Bei Verlust oder Diebstahl von Geräten oder Zubehörteilen ist grundsätzlich der Neuwert zum aktuellen Listenpreis des Herstellers zu ersetzen. Die Entrichtung der vereinbarten Mietgebühr bleibt davon unberührt. Darüber hinaus sind alle Diebstähle anzuzeigen und dem Auftragnehmer eine Kopie des polizeilichen Anzeigeprotokolls auszuhändigen.
14. Gewährleistung und Schadensersatz
Die Ware wird wie gesehen vermietet. Alle Beschreibungen, Abbildungen und Angaben sind unverbindlich und stellen insbesondere keine zugesicherten Eigenschaften dar. Anfängliche oder nachträgliche verdeckte Mängel verpflichten den Autragnehmer nur zum Schadensersatz, wenn sie von ihm schuldhaft herbeigeführt worden sind. Im Falle des Eingriffes, der Veränderung, fehlerhafter Aufstellung, Installation oder unsachgemässer Handhabung oder Reinigung der Waren durch den Auftraggeber erlöschen sämtliche Gewährleistungsrechte. In diesen Fällen berechnen wir unsere notwendig werdenden Leistungen nach den jeweils gültigen Preislisten. Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Im Falle der Mangelhaftigkeit der Ware hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachlieferung oder Nachbesserung. Sendet der Auftraggeber die Ware zwecks Nachlieferung oder Nachbesserung an den Auftragnehmer, so hat er die Versandkosten und das Transportrisiko für die Rücklieferung zu tragen. Schlagen die Nachlieferung oder Nachbesserung fehl, so kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Preis nach vorheriger Absprache mindern. Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer wegen Verzugs, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung bestehen bei leichter Fahrlässigkeit nicht.
Soweit der Auftragnehmer Nebenpflichten verletzt, die für die Durchführung des Vertrages nicht wesentlich sind, haftet er nicht für Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die entsprechende Haftung aus unerlaubter Handlung.
Dem Auftraggeber stehen Schadensersatzansprüche nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns zu, bei leichter Fahrlässigkeit nur dann, wenn es sich um Kardinalspflichten aus dem gegenseitigen Vertrag handelt.
15. Außerordentliche Kündigung
Der Auftragnehmer ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grunde berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber unrichtige oder unvollständige Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat oder bereits geleistete Zahlungen zurückbucht oder vereinbarte Zahlungen nicht fristgemäß und vollständig leistet. Weitere gesetzliche Kündigungsgründe bleiben daneben bestehen. Die Geltendmachung von daneben bestehenden Schadensersatzansprüchen bleibt ausdrücklich vorbehalten.
16. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort ist Schwaikheim. Ist der Besteller Kaufmann, gilt für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung unser Geschäftssitz als ausschließlicher Gerichtsstand.
Anwendbar ist ausschliesslich deutsches Recht, soweit nicht ausländisches Recht zwingend Anwendung finden muss.
17. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.